Dein Weg zur beruflichen Weiterbildung

Finde heraus, welcher Weg zu dir passt! Wähle die jeweils zutreffende Fragen aus und erhalte am Ende bundesweite Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen Fort und Weiterbildung von Beschäftigten.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld soll Betriebe unterstützen, die im besonderen Maße vom Strukturwandel betroffen sind und wenn durch Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht werden kann.

Es kann beantragt werden, wenn …

  • in Betrieben bei mindestens 20 % der Beschäftigten (in Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten) bzw. 10 % (in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten) strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe bestehen. Beschäftigte werden für Weiterbildungenfreigestellt und erhalten in dieser Zeit Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz von der Agentur für Arbeit.

  • eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) vorliegt.

Wer:

  • Beschäftigte, denen durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, aber durch Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht werden kann und

  • die keine Weiterbildung dieser Art absolviert haben oder diese mindestens vier Jahre vor Antragsstellung stattfand.

Was:

Weiterbildungsmaßnahmen bei anerkannten Bildungsträgern,

  • die eine Dauer von mehr als 120 Stunden betragen und

  • über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.

Wie:

  • Die Höhe des Qualifizierungsgeldes als Entgeltersatz beträgt 60–67 % des Nettoentgeltes (unabhängig von Betriebsgröße, Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten) und kann von den Betrieben aufgestockt werden.

  • Übernahme behinderungsbedingter Mehraufwendungen.

  • Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme trägt der*die Arbeitgeber*in.

Kontakt und weiterführende Informationen:

Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit

0800 / 45555 – 20
www.bmas.de | Gesetze und Massnahmen

Gut zu wissen

Ein oder mehrere Beschäftigte benötigen Weiterbildung?

Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Weiterbildung durch die Arbeitslosenversicherung ermöglichen Zuschüsse zur Weiterbildung (s. Qualifizierungschancengesetz) für den Arbeitgebenden. Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von mehreren Beschäftigten besteht die Möglichkeit eines Sammelantrags.

www.arbeitsagentur.de | Weiterbildung für Ihr Personal

Weiterbildung in der Kurzarbeit

Wenn du von Kurzarbeit betroffen bist, kannst du die freigewordene Zeit sinnvoll nutzen: für berufliche Weiterbildung. Die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit schafft hier einen Anreiz.
Mehr Informationen und Beratung zur Förderung erhältst du bei der Bundesagentur für Arbeit.

www.arbeitsagentur.de | Weiterbildung während Kurzarbeit

Transfermaßnahmen

Bei der Neuausrichtung von Unternehmen kann es trotz der Unterstützung durch das Qualifizierungsgeld Situationen geben, in denen Personal abgebaut wird. Auch und gerade dann ist Weiterbildung von zentraler Bedeutung und wird im Rahmen von Transfermaßnahmen gefördert. Gezielte Unterstützung bieten hierzu bspw. die »weitblick-personalpartner« in Fragen der Personalentwicklung, Beratung und berufliche Veränderung über Outplacement sowie geförderte Instrumente der Bundesagentur für Arbeit (Stichwörter: Transferagentur und Transfergesellschaft) an.

www.weitblick-personalpartner.de
www.arbeitsagentur.de | Unternehmen

Wende dich mit deinen Fragen und Bedenken gerne an den Betriebsrat oder an eure Weiterbildungsmentor*innen.

Der Betriebsrat unterstützt Beschäftigte in verschiedensten Belangen. So setzt er sich u. a. für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Er steht Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite und hilft als Fürsprecher oder Mediator bei Personalgesprächen.

Immer mehr Weiterbildungsmentor*innen treiben das Thema Weiterbildung für und mit den Beschäftigten in den Betrieben voran. Hierfür sensibilisieren sie u. a. Kolleg*innen für das Thema, beraten zu verschiedenen Aspekten und begleiten die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen. Außerdem können sie konkrete Weiterbildungsprojekte im Betrieb initiieren.

Förderung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen durch Arbeitgebende

Eine Weiterbildungsmaßnahme kann ggf. durch Arbeitgebende gefördert werden, wenn diese ebenfalls vom Kompetenzzuwachs ihrer Beschäftigten profitieren.

In diesem Fall kann eine Qualifizierungsvereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten getroffen werden, welche die Modalitäten z. B. zur Freistellung für die Weiterbildung oder zur finanziellen Förderung (z. B. durch Übernahme der Kurs- oder Prüfungsgebühren oder einer Gehaltsfortzahlung während der Qualifizierungsmaßnahme) regelt.

Regelungsaspekte zur beruflichen Qualifizierung können aber auch in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen geregelt sein

Lasse dich zu den Möglichkeiten der Förderung durch den*die Arbeitgeber*in von deinem Betriebsrat, deinem* deiner Weiterbildungsmentor*in im Betrieb oder von Personalverantwortlichen beraten.

Bundesweite Informationsquellen im WorldWideWeb

InfoWeb Weiterbildung (IWWB)

Eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierte Überblicksseite zu Beratungsangeboten, Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten von Weiterbildung.

www.iwwb.de

Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung

Die Plattform www.mein-now.de ist ein nationales Portal für berufliche Weiterbildung, betrieben von der Bundesagentur für Arbeit. Es bietet Informationen zu Weiterbildungsangeboten, Beratungen und Fördermöglichkeiten.Nutzer können passende Optionen für ihre berufliche Entwicklung finden. Das Portal unterstützt dabei, individuell zugeschnittene Weiterbildungsmöglichkeiten zu entdecken.

www.mein-now.de

Bundesweite Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Es besteht ein großes Netzwerk an bundesweiten Organisationen, die beim Thema Weiterbildung unterstützen und Beratung zur Klärung deiner bildungs- und berufsrelevanten Fragen oder Verfahren zur Potenzial- und Kompetenzfeststellung anbieten bzw. zu Anbietenden dieser Verfahren weiterleiten können.


Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) der BA bietet Beschäftigten Beratung und Karriereplanung umfassend und individuell aus einer Hand an.

www.arbeitsagentur.de | Berufsberatung im Erwerbsleben

Industrie- & Handelskammern (IHK)

Die IHK ist für die Prüfung von Aus- und Weiterbildungen zuständig. Sie bietet Beratung und ein Angebot an zertifizierten Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen.

www.ihk.de | über den IHK-Finder gelangst du zu deiner IHK vor Ort

Handwerkskammern und VALIKOM

Wie die IHK prüfen und beraten die Handwerkskammern in der Aus- und Weiterbildung. Mit dem Projekt VALIKOM unterstützen sie bei der Teilqualifizierung bzw. der Anerkennung informell erworbener Kompetenzen.

www.handwerkskammer.de
www.validierungsverfahren.de

Berufsfortbildungswerk (bfw)

Die DGB-Tochter ist ein großer Bildungsanbieter: Von der Qualifizierungsberatung bis zur passenden Schulung begleitet das bfw Unternehmen und Beschäftigte.

www.bfw.de

Beratungsangebote der Bundesländer

Auch die Bundesländer verfügen über zahlreiche Organisationen, die beim Thema Weiterbildung unterstützen und Beratung zu individuellen Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten oder Verfahren zur Potenzial- und Kompetenzfeststellung anbieten.

Einen Überblick über die länderspezifischen Beratungsangebote findest du in → Tool 20 »Beratungsangebote«.

Hier kannst Du Dir die gesamte Toolbox anschauen:

www.verdi-mendi.net

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ist darauf ausgerichtet die Weiterbildungsbereitschaft in Unternehmen zu stärken und Beschäftigten eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen.

Wer:

Gefördert werden Beschäftigte unabhängig von ihrer Ausbildung, ihrem Alter oder der Art ihrer Arbeitgebenden, wenn

  • die abgeschlossene Berufsausbildung mindestens zwei Jahre zurückliegt und
  • sie keine Weiterbildung dieser Art absolviert haben oder diese mindestens zwei Jahre vor Antragsstellung stattfand.

Was:

Zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen bei anerkannten Bildungsträgern, die einen Umfang von mehr als 120 Stunden haben und über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.

Wie:

Sofern kein Berufsabschluss vorliegt und es sich um berufsabschlussbezogene Weiterbildungen handelt, werden 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 100 % des Arbeitsentgelts übernommen.

In den anderen Fällen variiert die Höhe der Zuschüsse mit der Größe des Unternehmens:

  • Weniger als 50 Beschäftigte: Es werden 75 % des Arbeitsentgelts sowie 100 % der Weiterbildungskosten übernommen.
  • Bei 50 bis 499 Beschäftigten: Es werden 50 % des Arbeitsentgelts und der Kosten für die Weiterbildung bezuschusst. Für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen werden 75 % des Arbeitsentgelts sowie 100 % der Weiterbildungskosten übernommen.
  • Bei 500 Beschäftigten und mehr: 25 % der Kosten für die Weiterbildung und 25 % des Arbeitsentgelts werden übernommen.
  • Übernahme behinderungsbedingter Mehraufwendungen unabhängig von der Betriebsgröße.

Bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen werden unabhängig von der Betriebsgröße weitere 5 % der anfallenden Kosten für Weiterbildung und Arbeitsentgelt bezuschusst.

Kontakt und weiterführende Informationen:

0800 / 45555 – 20
www.arbeitsagentur.de | Unternehmen

Förderprogramme der Bundesländer

Auch die Bundesländer verfügen über Förderprogramme, welche die berufliche Fort- und Weiterbildung bezuschussen. Diese Angebote sollen den Fachkräftebedarf im Bundesland decken und gelten daher ausschließlich für Beschäftigte bzw. Unternehmen, die im jeweiligen Bundesland ansässig sind.

In der Regel werden die Förderungen nachrangig zu Bundesmitteln angeboten: Sie greifen nur, wenn die Inanspruchnahme von Bundesmitteln – z. B. Aufstiegs-BAföG – nicht möglich ist.

Einen Überblick über die länderspezifischen Förderprogramme findest du in → Tool 23 »Fördermöglichkeiten von Weiterbildung«.

Hier kannst Du Dir die gesamte Toolbox anschauen:

www.verdi-mendi.net

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ist darauf ausgerichtet die Weiterbildungsbereitschaft in Unternehmen zu stärken und Beschäftigten eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen.

Wer:

Gefördert werden Beschäftigte unabhängig von ihrer Ausbildung, ihrem Alter oder der Art ihrer Arbeitgebenden, wenn

  • die abgeschlossene Berufsausbildung mindestens zwei Jahre zurückliegt und
  • sie keine Weiterbildung dieser Art absolviert haben oder diese mindestens zwei Jahre vor Antragsstellung stattfand.

Was:

Zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen bei anerkannten Bildungsträgern, die einen Umfang von mehr als 120 Stunden haben und über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.

Wie:

Sofern kein Berufsabschluss vorliegt und es sich um berufsabschlussbezogene Weiterbildungen handelt, werden 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 100 % des Arbeitsentgelts übernommen.

In den anderen Fällen variiert die Höhe der Zuschüsse mit der Größe des Unternehmens:

  • Weniger als 50 Beschäftigte: Es werden 75 % des Arbeitsentgelts sowie 100 % der Weiterbildungskosten übernommen.
  • Bei 50 bis 499 Beschäftigten: Es werden 50 % des Arbeitsentgelts und der Kosten für die Weiterbildung bezuschusst. Für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen werden 75 % des Arbeitsentgelts sowie 100 % der Weiterbildungskosten übernommen.
  • Bei 500 Beschäftigten und mehr: 25 % der Kosten für die Weiterbildung und 25 % des Arbeitsentgelts werden übernommen.
  • Übernahme behinderungsbedingter Mehraufwendungen unabhängig von der Betriebsgröße.

Bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen werden unabhängig von der Betriebsgröße weitere 5 % der anfallenden Kosten für Weiterbildung und Arbeitsentgelt bezuschusst.

Kontakt und weiterführende Informationen:

0800 / 45555 – 20
www.arbeitsagentur.de | Unternehmen

Zukunftsstarter

Die Initiative Zukunftsstarter verfolgt das Ziel, Erwachsene über 25 Jahre ohne Berufsabschluss für eine abschlussorientierte Qualifizierung zu gewinnen.

Wer:

Die Initiative richtet sich an

  • gering qualifizierte Beschäftigte (und Arbeitslose) über 25 Jahre ohne Berufsabschluss.
  • gering qualifizierte Beschäftigte (und Arbeitslose)über 25 Jahre mit Berufsabschluss, wenn sie mindestens zwei Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben.
  • Berufsrückkehrer*innen bzw. Wiedereinsteiger*innen über 25 Jahre.

Was:

Qualifizierungen (Teilzeit oder Vollzeit), die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind:

  • Umschulungen, die – vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb – zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
  • Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
  • berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
  • Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen

Wie:

  • Übernahme der Weiterbildungskosten
  • Zuschuss zu notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (u. a. Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung)
  • Kosten für Kinderbetreuung während der Weiterbildung
  • umschulungsbegleitende Hilfen (z. B. Nachhilfeunterricht)
  • Ausbildungsvergütung bei einer betrieblichen Umschulung vom Unternehmen
  • Bürgergeld-Aufstockende: Erhalt eines Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150 Euro bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung
  • Bonus bei Bestehen einer Zwischenprüfung in Höhe von 1.000 Euro, bei Bestehen einer Abschlussprüfung 1.500 Euro – steuerfrei

Kontakt und weiterführende Informationen:

0800 / 45555 – 00
www.arbeitsagentur.de | Zukunftsstarter

Förderprogramme der Bundesländer

Auch die Bundesländer verfügen über Förderprogramme, welche die berufliche Fort- und Weiterbildung bezuschussen. Diese Angebote sollen den Fachkräftebedarf im Bundesland decken und gelten daher ausschließlich für Beschäftigte bzw. Unternehmen, die im jeweiligen Bundesland ansässig sind.

In der Regel werden die Förderungen nachrangig zu Bundesmitteln angeboten: Sie greifen nur, wenn die Inanspruchnahme von Bundesmitteln – z. B. Aufstiegs-BAföG – nicht möglich ist.

Einen Überblick über die länderspezifischen Förderprogramme findest du in → Tool 23 »Fördermöglichkeiten von Weiterbildung«.

Hier kannst Du Dir die gesamte Toolbox anschauen:

www.verdi-mendi.net

Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird eine passgenaue Förderung deines beruflichen Aufstiegs bis auf »Master-Niveau« geleistet.

Wer:

Handwerker*innen und andere Fachkräfte können gefördert werden, wenn sie über eine

  • nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder
  • einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Was:

  • Qualifizierungsmaßnahmen, die zu einem Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses führen.
  • Qualifizierungen an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen sowie
  • Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Wie:

  • Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit
  • Hohe Zuschussanteile zu Fortbildungskosten
  • Großzügige Darlehenserlasse der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung
  • Hohe Freibeträge für Familienmitglieder

Kontakt und weiterführende Informationen:

0800 / 6223634
www.aufstiegs-bafoeg.de

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Wer:

Bewerber*innen müssen

  • über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in
  • jünger als 25 Jahre alt sein,
  • mit mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sein und
  • die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachweisen können. Für den Nachweis bestehen drei Möglichkeiten:
    1. Nachweis über eine Berufsabschlussprüfung mit einem Ergebnis von mindestens 87 Punkten oder besser als »gut« bzw. einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser.
    2. Nachweis einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Plätze 1 bis 3) oder
    3. Vorlage eines begründeten Vorschlags der Arbeitgebenden oder der Berufsschule.

Was:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen (z. B. im Handwerk ein Schweißlehrgang oder in der Pflege Lehrgänge in der Palliativmedizin)
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister*in, Techniker*in, Betriebswirt*in, Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen (etwa Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Pflegemanagement)

Wie:

  • Stipendiat*innen können Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme.
  • Ist die beantragte Maßnahme förderfähig, können Zuschüsse bewilligt werden für Maßnahmekosten, aber auch für Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Arbeitsmittel und Prüfungskosten sowie für die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr.

Förderprogramme der Bundesländer

Auch die Bundesländer verfügen über Förderprogramme, welche die berufliche Fort- und Weiterbildung bezuschussen. Diese Angebote sollen den Fachkräftebedarf im Bundesland decken und gelten daher ausschließlich für Beschäftigte bzw. Unternehmen, die im jeweiligen Bundesland ansässig sind.

In der Regel werden die Förderungen nachrangig zu Bundesmitteln angeboten: Sie greifen nur, wenn die Inanspruchnahme von Bundesmitteln – z. B. Aufstiegs-BAföG – nicht möglich ist.

Einen Überblick über die länderspezifischen Förderprogramme findest du in → Tool 23 »Fördermöglichkeiten von Weiterbildung«.

Hier kannst Du Dir die gesamte Toolbox anschauen:

www.verdi-mendi.net

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium für engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung ist ein Fördermittel zur Unterstützung beruflich begabter Menschen bei der Durchführung eines ersten Hochschulstudiums.

Wer:

Beschäftigte können bei der Durchführung eines Erststudiums gefördert werden, wenn

  • ein Nachweis einer besonderen Leistungsfähigkeit in Ausbildung oder Beruf (z. B. Note der Berufsabschlussprüfung) und
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung sowie
  • mindestens zwei Jahren Berufserfahrung vorliegen.

Was:

  • Akademisches Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule

Wie:

  • Bei einem Vollzeitstudium beträgt die Förderung monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich kann ein Betreuungszuschuss beantragt werden. Für jedes Kind unter 14 Jahren beträgt der Zuschuss 160 Euro.
  • Bei einem berufsbegleitenden Studiengang beträgt die Förderung 2.900 Euro im Jahr.

Kontakt und weiterführende Informationen:

0228 / 62931 - 51
0228 / 62931 - 43
www.sbb-stipendien.de

Förderprogramme der Bundesländer

Auch die Bundesländer verfügen über Förderprogramme, welche die berufliche Fort- und Weiterbildung bezuschussen. Diese Angebote sollen den Fachkräftebedarf im Bundesland decken und gelten daher ausschließlich für Beschäftigte bzw. Unternehmen, die im jeweiligen Bundesland ansässig sind.

In der Regel werden die Förderungen nachrangig zu Bundesmitteln angeboten: Sie greifen nur, wenn die Inanspruchnahme von Bundesmitteln – z. B. Aufstiegs-BAföG – nicht möglich ist.

Einen Überblick über die länderspezifischen Förderprogramme findest du in → Tool 23 »Fördermöglichkeiten von Weiterbildung«.

Hier kannst Du Dir die gesamte Toolbox anschauen:

www.verdi-mendi.net

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, in manchen Bundesländern auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt, bezeichnet den gesetzlichen Anspruch von Beschäftigten auf bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildungen, die als »Bildungsurlaub« anerkannt sind.

Hinweis: In den beiden Bundesländern Bayern und Sachsen gibt es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Wer:

  • Einen Rechtsanspruch haben alle Beschäftigten und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter.

Was:

  • Seminarangebote, die die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Bundesländer erfüllen.

Wie:

  • Während des Bildungsurlaubs zahlt der*die Arbeitgebende den Lohn bzw. das Arbeitsentgelt weiter.

Förderprogramme der Bundesländer

Auch die Bundesländer verfügen über Förderprogramme, welche die berufliche Fort- und Weiterbildung bezuschussen. Diese Angebote sollen den Fachkräftebedarf im Bundesland decken und gelten daher ausschließlich für Beschäftigte bzw. Unternehmen, die im jeweiligen Bundesland ansässig sind.

In der Regel werden die Förderungen nachrangig zu Bundesmitteln angeboten: Sie greifen nur, wenn die Inanspruchnahme von Bundesmitteln – z. B. Aufstiegs-BAföG – nicht möglich ist.

Einen Überblick über die länderspezifischen Förderprogramme findest du in → Tool 23 »Fördermöglichkeiten von Weiterbildung«.

Hier kannst Du Dir die gesamte Toolbox anschauen:

www.verdi-mendi.net

Hast du weitere Fragen zur betrieblichen Weiterbildung? Benötigst du Unterstützung bei der praktischen Umsetzung deiner Ziele? Dann nimm gerne Kontakt zu uns auf: kontakt@verdi-mendi.net