Es kann beantragt werden, wenn …
in Betrieben bei mindestens 20 % der Beschäftigten (in Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten) bzw. 10 % (in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten) strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe bestehen. Beschäftigte werden für Weiterbildungenfreigestellt und erhalten in dieser Zeit Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz von der Agentur für Arbeit.
eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) vorliegt.
Wer:
Beschäftigte, denen durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, aber durch Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht werden kann und
die keine Weiterbildung dieser Art absolviert haben oder diese mindestens vier Jahre vor Antragsstellung stattfand.
Was:
Weiterbildungsmaßnahmen bei anerkannten Bildungsträgern,
die eine Dauer von mehr als 120 Stunden betragen und
über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
Wie:
Die Höhe des Qualifizierungsgeldes als Entgeltersatz beträgt 60–67 % des Nettoentgeltes (unabhängig von Betriebsgröße, Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten) und kann von den Betrieben aufgestockt werden.
Übernahme behinderungsbedingter Mehraufwendungen.
Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme trägt der*die Arbeitgeber*in.