Mit dem neuen Berufsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz gibt es wichtige Änderungen bei der Anerkennung von beruflichen Kompetenzen und der Digitalisierung bei der beruflichen Bildung.
Berufliche Kompetenzen
In der mendi.net-Beratung haben wir häufig festgestellt, dass es viele Kolleg*innen gibt, die schon lange einen Beruf ausüben, obwohl sie keinen Berufsabschluss haben. Das ist ein Problem, wenn sie sich beruflich weiterentwickeln wollen. Mit dem neuen Gesetz sollen sie einfacher Anschluss für ihre Tätigkeit finden, zum Beispiel für eine höherqualifizierte Berufstätigkeit oder die Erlangung der Ausbildereignung.
Für die Anerkennung der Leistung sind die Prüfungsstrukturen des Referenzberufs zuständig (z.B. die Industrie- und Handelskammern). Sie vergleichen die informellen Kompetenzen mit denen in der Prüfungsordnung festgeschriebene Kompetenzen. Kommen sie zum Ergebnis, dass die Kompetenzen gleichwertig sind, kann mit der Fortbildung z. B. zum Bachelor Professional begonnen werden.
Voraussetzung für das Verfahren ist unter anderem, dass die Tätigkeit über die eineinhalbfache Zeit der Ausbildungsdauer des Referenzberufs ausgeübt wurde und der Antragssteller mindestens 25 Jahre alt ist. (Ausnahme: Bei Menschen mit Behinderungen gilt keine Altersgrenze). Das Validierungsverfahren soll ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt werden.
Digitalisierung
Mit dem Gesetz soll die Ausbildung digitaler werden, da Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Dies zeigt sich z. B. bei Dokumentationspflichten oder der Möglichkeit eines digitalen Ausbildungsvertrags.
Weitere Informationen zum neuen Gesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.