Ob webbasiert, analog oder hybrid – Weiterbildung hat heute viele Gesichter. Und eines haben alle „Gesichter“ gleich: Sie können von Personal- und Betriebsrat, sowie Mitarbeitervertretungen mitgestaltet werden.
In welchem Umfang mitgestaltet werden kann, ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz, sowie den Personalvertretungsgesetzen der Länder. Auch wenn sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, ist es wichtig auch die noch so kleinsten Mitwirkungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Bedürfnisorientierte Fort- und Weiterbildungschancen sind genauso zu betrachten, wie strukturierte Maßnahmen für eine Beschäftigungssicherung in Betrieb und Dienststelle zu erwirken.
Die Studienlage zeigt, dass Unternehmen mit einer gesetzlichen Interessenvertretung meist bessere Regelungen rund um das Thema Weiterbildung verzeichnen können. Vor allem in den fortschreitenden Transformationsprozessen, die teilweise mit einem Austausch von regulären Aufgaben mit Aufgaben, die eine andere Kompetenz erlangen, einhergehen. Das genau Nachzulesen lohnt sich im Policy Brief Nr.77 (Betriebliche Weiterbildung als Handlungsfeld der Betriebsräte in Zeiten der Transformation – Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung) des WSI innerhalb der Hans-Böckler-Stiftung.
Außerdem zeigt sich, dass sich die gesetzliche Interessenvertretung wieder mehr mit diesen Themen beschäftigen muss, um auf Augenhöhe die Mitwirkungsrechte wahrzunehmen.
Dabei bietet das Projekt mendi.net Unterstützung und eruiert ein betriebliches Problem, versucht es gemeinsam mit den betrieblichen Akteur*innen zu lösen um somit nachhaltige Strukturen aufzubauen.
Hast du Lust dich in die neuen Abenteuer zu stürzen, dann melde dich gern bei maria.wierscholowsky@verdi.de!
+++ Jetzt vormerken +++
Im Rahmen des Deutschen Weiterbildungstages wird am 5. Oktober 2023 von 16:00 – 19:00 Uhr eine online Veranstaltung zu diesen Themen stattfinden.