Das Gesetz zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung wurde am 7.Juli beschlossen. Neben Änderungen für Auszubildende, enthält das Gesetz auch Maßnahmen, die die Weiterbildungsbeteiligung erhöhen sollen. So treten ab dem 1. Dezember 2023 folgende Maßnahmen in Kraft:
• Qualifizierungsgeld
Droht der Arbeitsplatzverlust durch Strukturwandel, können Betriebe das Qualifizierungsgeld beanspruchen, sofern Weiterbildung die Arbeitsplätze erhält. Analog zum Kurzarbeitergeld zahlt der Bund ca. 60 % des Nettoentgelteinkommens während der Dauer der Weiterbildung. Die Kosten der Weiterbildung müssen dann vom Betrieb getragen werden.
• Vereinfachung von Weiterbildungsförderung
Die Förderung der Weiterbildung soll vereinfacht werden. Bisher ist die Weiterbildungsförderung zahlreichen Bedingungen geknüpft, z.B. dass ein Arbeitskräftemangel in der Branche besteht. Das wird unter anderem wegfallen, da der Fachkräftemangel sich nicht mehr nur in einzelnen Branchen zeigt.
• Lehrgangskosten
Bisher mussten sich in der Regel alle Betriebe, die mehr als 10 Mitarbeiter*innen haben, an Lehrgangskosten beteiligen. Mit dem neuen Gesetz steigt diese Grenze auf 50 Mitarbeiter*innen.
• Kurzarbeit
Damit Betriebe und Mitarbeitende die Zeit der Kurzarbeit besser nutzen, werden Anreize für Weiterbildungsmaßnahmen gesetzt. Hierfür wurde die bereits bestehende Regelung zur teilweisen Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge und von Lehrgangskosten (s.o.) um ein Jahr verlängert.
Ausführlichere Informationen findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit. Der DGB hat sich ebenfalls zum Gesetz geäußert. Er bedauert unter anderem, dass es die Bildungszeit noch nicht ins Gesetz geschafft hat.
Was bedeutet es für mendi.net?
Das Gesetz unterstreicht die wichtige Bedeutung von Weiterbildung als Antwort auf Fachkräftemangel und Transformation. Wir von mendi.net werden natürlich die Umsetzung des Gesetzes verfolgen und die Konsequenzen und neuen Möglichkeiten für Weiterbildungsmentor*innen herausarbeiten.